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Name des Begriffes: Verantwortlichkeit
Beschreibungen des Begriffes:

Verantwortlichkeit

Dem Errichter einer Heizanlage wird bei der Vergabe üblicherweise die Verantwortung für das erstellte Werk übertragen. Dies geschieht durch die geforderte Übernahme von Gewährleistungsansprüchen. Da vom Bauherrn die Fußbodenheizung (Heizung und Heizestrich mit Oberbelag) üblicherweise als eine einzige Leistung angesehen wird, obliegt ihm die Übernahme dieser Verpflichtung zur Gewährleistung.

Beim Einsatz des Trockensystems NE/TE ergibt sich sehr einfach die Möglichkeit der Trennung der Verantwortlichkeiten auf

  • den Heizungsbauer für die Heizkonstruktion
  • den Estrichleger für den Heizstrich

Beide Leistungen, Heizkonstruktion und Estrich, sind durch Abdeckblech und eine Trennfolie in zwei Teile separiert, die mit getrennten Gewährleistungen belegt werden können. Diese Konstruktion ist also aus der Sicht der Verantwortlichkeit für alle Beteiligten besonders vorteilhaft.

 

 

Siehe auch:
Bodenbeläge 
Heizestrich 
Trockensystem 

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